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   KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03   

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https://dejure.org/2004,5219
KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03 (https://dejure.org/2004,5219)
KG, Entscheidung vom 29.11.2004 - 12 U 303/03 (https://dejure.org/2004,5219)
KG, Entscheidung vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 (https://dejure.org/2004,5219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumserwerb beim Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft und Fondsinhaberschaft ; Wirkungskreis eines Vermögensbescheids; Anwendung des § 11 Abs. 2 Treuhandgesetz (TreuhG) auf den Erwerb eines Grundstücks

  • Judicialis

    TreuhG § 11 Abs. 2; ; TreuhG § 11 Abs. 2 S. 2; ; TreuhG § 23; ; 5. DVO zum TreuhG § 3; ; 5. DVO zum TreuhG § 2 Abs. 1; ; 5. DVO zum TreuhG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TreuhandG § 11 Abs. 2 S. 2; TreuhandG § 23
    Treuhandgesetz: Zusammenführung des Eigentums an zwei Grundstücken, wenn ein Gebäude auf beiden Grundstücken steht und ein Rechtssubjekt Fondsinhaber hinsichtlich des Gebäudes und Rechträger nur hinsichtlich eines der Grundstücke geworden ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Vermögenszuordnung nach Treuhandgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgreiflichkeit des Vermögenszuordnungsbescheids (RA Fritz Wilhelms; Neue Justiz 10/2005, S. 447-449)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    Auszug aus KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03
    Mit zutreffender Begründung geht das Landgericht davon aus, dass der Vermögenszuordnungsbescheid vom 28. August 1998 das Eigentum der Klägerin im Verhältnis zur an dem Vermögenszuordnungsverfahren nicht beteiligten Beklagten nicht verbindlich feststellt (vgl. § 2 Abs. 3 VZOG; BGH WM 2001, 1002).

    Insbesondere gebieten Sinn und Zweck des Treuhandgesetzes (vgl. hierzu BGH WM 2001, 1002 m.w.N.) auch vorliegend eine entsprechende Anwendung von § 11 Abs. 2 TreuhG.

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom OLG Naumburg (OLGR a.a.O.) und vom BGH (BGH WM 2001, 1002) zu beurteilenden Sachverhalt.

  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR;

    Auszug aus KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03
    Ihre Geltendmachung widerspricht § 242 BGB (vgl. BGH, WM 1998, 987).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 153.97

    Offene Vermögensfragen - Begriff der Nutzung/Bewirtschaftung von Grundstücken

    Auszug aus KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03
    Bei der Volkspolizei handelt es sich nicht um eine Wirtschaftseinheit im Sinne dieser Vorschriften, bezüglich der PHG "Hans Sachs" fehlt es an jeglicher Darlegung einer Grundstücksnutzung (vgl. zur Unterscheidung von Gebäude- und Grundstücksnutzung: BVerwG, VIZ 1997, 694).
  • KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08

    Vermögenszuordnung: Grundbuchberichtigungsanspruch auf Grund der

    Der Bescheid, der zudem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG vorbehaltlich des Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter ergeht, berührt die Klägerin nicht in ihren Rechten, so dass ihr für eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Klagebefugnis gefehlt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 -, WM 2001, 1002 ; KG, Urteil vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 -, KGR 2005, 401; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 1999 - 11 U 111/99 - OLG-NL 2000, 270 ).
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